I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin.
Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundstücke Flst Nr. 1807, 1809, 1823, 1824/1 und 1824/2 der Gemarkung O. Die Grundstücke sind mit einem Wohnhaus sowie zwei Betriebsgebäuden bebaut. Zum Betrieb der Antragsteller gehören ca 200 ha Grünland. Das auf dieser Fläche erzeugte Gras wird in einer auf dem Grundstück der Antragsteller befindlichen Grünfuttertrocknungsanlage getrocknet und anschließend verkauft.
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