Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die Verfassungsbeschwerde, die Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 bezüglich des Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main zum Gegenstand haben, sowie mittelbar §
Die Unzulässigkeit der gegen den Eilbeschluss vom 15. Januar 2009, den Anhörungsrügebeschluss vom 12. Februar 2009 sowie gegen den Aussetzungsbeschluss nach §
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