VGH Bayern - Urteil vom 10.03.2015
1 N 13.354
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

VGH Bayern, Urteil vom 10.03.2015 - Aktenzeichen 1 N 13.354

DRsp Nr. 2015/7877

Unzulässigkeit eines gemeindlichen Vorgehens gegen gegen einen Teilflächennutzungsplan der Konzentrationszonen im Wege der Normenkontrolle

1. Nachbargemeinden können gegen einen Teilflächennutzungsplan' der Konzentrationszonen mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB darstellt' nicht im Wege der Normenkontrolle in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vorgehen. Dies bedeutet indes nicht' dass sie insoweit rechtsschutzlos gestellt sind.2. Dasselbe gilt für Bürger einer benachbarten Gemeinde' die z.B. eine Existenzgefährdung für ihre dortigen Betriebe geltend machen.

Tenor

I.

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II.

Die Anträge werden abgelehnt.

III.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 2. bis 4. je ein Neuntel' die Antragstellerin zu 1. zwei Drittel.

IV.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand