Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 22.500,- Euro festgesetzt.
Der sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 3. Mai 2022 -
hat keinen Erfolg. Er ist zwar zulässig (dazu unter 1.), aber unbegründet (unter 2.).
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