OVG Niedersachsen - Beschluß vom 12.03.2001
1 L 3697/00
Normen:
NBauO § 46 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BauR 2001, 1249
UPR 2001, 318

Unzumutbare Belästigungen durch Garagen

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 12.03.2001 - Aktenzeichen 1 L 3697/00

DRsp Nr. 2001/14114

Unzumutbare Belästigungen durch Garagen

»Ein Verstoß gegen das Verbot unzumutbarer Belästigungen durch Garagen kann nicht dadurch ausgeräumt werden, daß der Eigentümer des Baugrundstücks auf die "Rücksichtnahme" verzichtet, wenn die Belange einer größeren Zahl von Mietern betroffen sind.«

Normenkette:

NBauO § 46 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
BauR 2001, 1249
UPR 2001, 318