BVerwG - Beschluß vom 11.04.1978
4 B 37.78
Normen:
BBauG § 2a Abs. 6;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 1
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 15.12.1977 - Vorinstanzaktenzeichen III A 1116/77

UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

BVerwG, Beschluß vom 11.04.1978 - Aktenzeichen 4 B 37.78

DRsp Nr. 2009/19416

UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

Ein die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Bürger zu Unrecht einschränkender Zusatz (hier: "Entschädigungsangelegenheiten können im Planfestsetzungsverfahren nicht behandelt werden.") verstößt gegen § 2 Abs. 6 BBauG 1960/§ 2a Abs. 6 BBauG 1976 und führt zur Nichtigkeit des auf dieser Auslegung beruhenden Bebauungsplans.

Normenkette:

BBauG § 2a Abs. 6;

Gründe:

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.