OLG Brandenburg - Urteil vom 29.06.2000
5 U 257/98
Normen:
BGB § 134 Abs. 1 ; BauGB-MaßnahmenG § 7 Abs. 1 Nr. 8 ; BauGB § 153 ;
Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2001, 517
Vorinstanzen:
LG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 289/95

Veräußerung von Grundstücken durch eine Gemeinde nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2000 - Aktenzeichen 5 U 257/98

DRsp Nr. 2005/13437

Veräußerung von Grundstücken durch eine Gemeinde nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Erwirbt eine Gemeinde Grundstücke, um sie nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Investoren weiterzuveräußern, so verstößt eine Klausel, wonach ein Mehrerlös an den Verkäufer auszuzahlen ist, gegen das Verbot der Vereinbarung eines entwicklungsbeeinflussten Kaufpreises und ist damit nichtig.

Normenkette:

BGB § 134 Abs. 1 ; BauGB-MaßnahmenG § 7 Abs. 1 Nr. 8 ; BauGB § 153 ;
Vorinstanz: LG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 289/95
Fundstellen
OLGReport-Brandenburg 2001, 517