Veräußerung von Grundstücken durch eine Gemeinde nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2000 - Aktenzeichen 5 U 257/98
DRsp Nr. 2005/13437
Veräußerung von Grundstücken durch eine Gemeinde nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Erwirbt eine Gemeinde Grundstücke, um sie nach Durchführung von Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Investoren weiterzuveräußern, so verstößt eine Klausel, wonach ein Mehrerlös an den Verkäufer auszuzahlen ist, gegen das Verbot der Vereinbarung eines entwicklungsbeeinflussten Kaufpreises und ist damit nichtig.