BVerfGG § 93a Abs. 2; FStrG § 17a Nr. 7 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; GG § 90 Abs. 2 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1; AEUV Art. 267 Abs. 3;
Fundstellen:
DVBl 2018, 579
NVwZ 2018, 406
Vorinstanzen:
BVerwG, vom 14.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 12.10
Verbandsklage gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften in Klageverfahren bzgl. Projekten im Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verletzung der unterbliebenen Vorlage von Fragen des Artenschutzes an den Europäischen Gerichtshof (EuGH); Bedeutung des Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bei der Anwendung von verwaltungsverfahrensrechtlichen Präklusionsvorschriften; Hineinwirken dieser Präklusionsvorschriften ins gerichtliche Verfahren
BVerfG, Beschluss vom 18.09.2017 - Aktenzeichen 1 BvR 361/12
DRsp Nr. 2017/16980
Verbandsklage gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Materiellen Präklusion von Einwendungen im Verbandsklageverfahren gegen einen fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anwendbarkeit von Präklusionsvorschriften in Klageverfahren bzgl. Projekten im Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Verletzung der unterbliebenen Vorlage von Fragen des Artenschutzes an den Europäischen Gerichtshof (EuGH); Bedeutung des Art. 103 Abs. 1Grundgesetz (GG) bei der Anwendung von verwaltungsverfahrensrechtlichen Präklusionsvorschriften; Hineinwirken dieser Präklusionsvorschriften ins gerichtliche Verfahren
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