I.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für einen bereits errichteten Pferdeoffenstall.
Die Klägerin betreibt auf mehreren Grundstücken im Ortsteil R. der Ortschaft A-Stadt in der Gemeinde Petersberg den Reiterhof (A.). Hierzu gehört auch das Grundstück Gemarkung A., Flur A, Flurstück 78.
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