Verbotene Eigenmacht an im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücksflächen
OLG Bremen, Urteil vom 22.02.2001 - Aktenzeichen 2 U 119/00
DRsp Nr. 2001/15164
Verbotene Eigenmacht an im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücksflächen
»Privatpersonen können Besitz an Flächen haben, die der öffentlichen Hand gehören, sofern mit Rücksicht auf deren Lage andere regelmäßig nicht zur Nutzung der Fläche befugt sind (hier ca. ein ein Meter breiter Gang zwischen zwei Hausgrundstücken, der den Zugang von der öffentlichen Straße zu einer ebenerdigen Tür des einen Hausgrundstücks eröffnet, aber auch eine hinter dem anderen Hausgrundstück liegende Räumlichkeit erreichbar macht).
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