Verbotene Eigenmacht bei vertragswidriger Inbesitznahme eines im Bauträgerverfahren errichteten Hauses
OLG Celle, Urteil vom 17.05.2001 - Aktenzeichen 13 U 67/01
DRsp Nr. 2001/14069
Verbotene Eigenmacht bei vertragswidriger Inbesitznahme eines im Bauträgerverfahren errichteten Hauses
1. Ist der Bauträger berechtigt, die Übergabe des Hauses zu verweigern, bis sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind, so handelt der Erwerber in verbotener Eigenmacht, wenn er gleichwohl das Haus unter Auswechslung vorhandener Schlösser in Besitz nimmt.2. Besitzschutzansprüche des Bauträgers wegen verbotener Eigenmacht können Mängel und ein Zurückbehaltungsrecht nicht entgegengehalten werden.