I. Der Kläger ist Architekt und nimmt den Beklagten auf Zahlung von Architektenhonorar im Zusammenhang mit der im Jahre 2003 erfolgten Planung von dessen Einfamilienhaus-Neubau in E., P.weg ..., in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage nach sachverständiger Aufklärung im Wesentlichen stattgegeben und den Beklagten verurteilt, an den Kläger 35.725,48 EUR (nebst Zinsen) zu zahlen.
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