I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Hersteller bespielter Tonträger dem Käufer deren gewerbliche Vermietung untersagen kann.
1. Die Beschwerdeführerin stellt Schallplatten her, auf denen sie Aufkleber mit Angaben über Titel und Interpreten nebst folgendem Vermerk anbringt:
"Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!"
Die Beklagte zu 1) des Ausgangsverfahrens, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2) ist, hat derart gekennzeichnete Schallplatten verbunden mit dem Angebot verkauft, sie innerhalb von drei Tagen zu einem geringeren Preis als dem des Verkaufs zurückzunehmen. Zurückgegebene Schallplatten hat sie als gebraucht zu herabgesetzten Preisen erneut zum Verkauf angeboten.
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