Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. Juni 2023 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert:
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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