Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Antragsteller und Antragsgegnerin haben den Rechtsstreit im Normenkontrollverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Verfahren ist daher in entsprechender Anwendung des §
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß §
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