Verfahrenskonzentration bei zusammentreffenden Vorhaben - Schadensvermeidung bei Flächenzuordnung im Rahmen raumbedeutsamer Planungen - keine Anwendung des interkommunalen Abstimmungsgebotes auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung
BVerwG, Urteil vom 09.02.2005 - Aktenzeichen 9 A 62.03
DRsp Nr. 2005/5821
Verfahrenskonzentration bei zusammentreffenden Vorhaben - Schadensvermeidung bei Flächenzuordnung im Rahmen raumbedeutsamer Planungen - keine Anwendung des interkommunalen Abstimmungsgebotes auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung
»1. Die Verfahrenskonzentration des § 78VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 >80<).2. § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes. 3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.«