Die W. Sch. Baugesellschaft mbH (im folgenden: Sch. GmbH) erwarb im Jahre 1978 das Flurstück Nr. 4460 der Gemarkung H., Im Sch.weg. Es lag im Geltungsbereich der Bauordnung der beklagten Stadt H. (Stadtbauordnung) vom 15. August 1960, die diesen Bereich als reines Wohngebiet auswies.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|