Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf Euro 5.000,-- festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
I. Die innerhalb der Rechtsmittelbegründungsfrist geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
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