SchlHOLG - Beschluss vom 16.10.2001
6 Verg 4/01
Normen:
VOB/A §§ 21 Nr. 4 25 Nr. 5 Satz 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 203

Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem Preisnachlaß

SchlHOLG, Beschluss vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 6 Verg 4/01

DRsp Nr. 2003/7024

Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem Preisnachlaß

1. Zur Wertung des Angebots im Vergabeverfahren, wenn ein Preisnachlass nur im Anschreiben, nicht aber im entsprechenden Formblatt (§§ 21 Nr. 4, 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A) angegeben wird.2. §§ 21 Nr. 4, 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A sind so auszulegen, daß sie in Fällen, in denen die Transparenz und Manipulationssicherheit in vergleichbar klarer und verlässlicher Weise erreicht wird, wie es bei wortgetreuer Beachtung des VOB/A § 21 Nr 4 der Fall wäre, der Wertung eines Angebotes einschließlich des darin enthaltenen unbedingten Preisnachlasses nicht entgegenstehen.

Normenkette:

VOB/A §§ 21 Nr. 4 25 Nr. 5 Satz 2 ;

Gründe:

Die Beschwerdeführerin erstrebt mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 22.08.2001 eine Wiederholung der Angebotswertung durch den Beschwerdegegner. Der Beschwerdegegner hat die Vergabe der Bauarbeiten "Deichverstärkung der Westküste der Insel Fehmarn" öffentlich ausgeschrieben. Der Angebotsaufforderung waren "Bewerbungsbedingungen" (EVM (B) BwB/E) beigefügt, in denen unter Ziffer 3.4 bestimmt ist:

"Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden."