Vergütung bei Änderungen des Bauentwurfs bei Straßenbauarbeiten
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.1995 - Aktenzeichen 21 U 8/95
DRsp Nr. 1997/4227
Vergütung bei Änderungen des Bauentwurfs bei Straßenbauarbeiten
»Dem Straßenbauunternehmer steht ein Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn die Straßenverkehrsbehörde eine vom ursprünglichen im Vertrag vorgesehenen Leistungsumfang abweichende Verkehrsführung anordnet und dadurch Mehrmengen bei verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses entstehen; derartige Leistungsänderungen kommen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, da behördliche Anordnungen gemäß § 4 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in den Risikobereich des Auftraggebers fallen.
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