Die Klägerin hat Bauarbeiten am Hochwasserrückhaltebecken S., Sielbauwerk Polder II durchgeführt. Der Bauvertrag wurde nach öffentlicher Ausschreibung aufgrund eines Leistungsverzeichnisses des beklagten Landes geschlossen. Ihrer Vereinbarung haben die Parteien die VOB/B zugrunde gelegt.
Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die Kosten der Wasserhaltung und fehlgeschlagener Versuche, Kies unter Wasser einzubauen, für die die Klägerin zusätzlich insgesamt 180.891,40 DM zuzüglich Zinsen verlangt. Das begründet sie damit, daß auf Anordnung des Beklagten statt der von ihr beabsichtigten offenen eine aufwendigere geschlossene Wasserhaltung außerhalb des Spundwandkastens durchgeführt worden ist.
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