So auch BGH, BauR 1980, 172 = NJW 1980, 447; NJW 1982, 765 (zur Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschlag in AGB); OLG Düsseldorf, BauR 1991, 613; OLG Hamm, BauR 1975, 418 = BB 1975, 112, für umfangreiche Projektierungsarbeiten; einschränkend für künstlerischen Entwurf: OLG Hamburg, MDR 1985, 321.
Ist die VOB/A anwendbar, ist § 20 zu beachten, danach soll einheitlich für alle Bieter eine angemessene Entschädigung festgesetzt werden.
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