Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Klägerseite entstandenen Kosten.
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Die Klägerin verlangt von der Beklagten Werklohn für Ausbesserungsarbeiten an einem von ihr verlegten PVC-Boden im Seniorenzentrum E.
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