OLG Nürnberg - Urteil vom 28.09.2000
13 U 2401/00
Normen:
HOAI § 4 § 31 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 152
NJW-RR 2001, 663
OLGR-Nürnberg 2001, 1
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 10591/99

Vergütung von Projektsteuerungsleistungen neben Architektenleistungen

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 13 U 2401/00

DRsp Nr. 2001/6850

Vergütung von Projektsteuerungsleistungen neben Architektenleistungen

»Sind Vertragsgegenstand Projektsteuerungsleistungen im Sinne des § 31 HOAI und zugleich preisrechtlich geregelte, nach den Mindestsätzen der HOAI zu vergütende Architektenleistungen, muß bei der Abrechnung zwischen ihnen getrennt werden; denn § 4 HOAI darf nicht umgangen werden. Dann kann es für die Honorierung der Projektsteuerungsleistungen darauf ankommen, welche Vergütung üblich ist.«

Normenkette:

HOAI § 4 § 31 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig. Sie bleibt indes in der Sache ohne Erfolg.

Es fehlt zwar nicht an der Aktivlegitimation der Klägerin, ihre Klage ist aber nicht schlüssig; die Vereinbarung eines weiteren Honorars wäre im übrigen auch nicht erwiesen.

I.