BGH - Beschluß vom 11.10.2001
VII ZR 302/00
Normen:
BGB § 649 ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Vergütungsanspruch des Unternehmers bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

BGH, Beschluß vom 11.10.2001 - Aktenzeichen VII ZR 302/00

DRsp Nr. 2001/15819

Vergütungsanspruch des Unternehmers bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

Waren Subunternehmerleistungen Grundlage für die Kalkulation eines Pauschalpreises, so genügt der Unternehmer seiner Darlegungslast im Rahmen der schlüssigen Darlegung seines Rest-Vergütungsanspruchs, wenn er den Wert anteilmäßig erbrachter Subunternehmerleistungen mitteilt.

Normenkette:

BGB § 649 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).