OLG Hamm - Beschluß vom 17.11.2000
12 U 119/00
Normen:
HOAI §§ 1, 5 Abs. 4, § 15 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1614
NZBau 2002, 161

Vergütungspflicht für besondere Leistungen

OLG Hamm, Beschluß vom 17.11.2000 - Aktenzeichen 12 U 119/00

DRsp Nr. 2001/15181

Vergütungspflicht für besondere Leistungen

Das Einscannen und Auswerten alter Bauzeichnungen zur Fertigung eines Aufmaßes ist ohne eine entsprechende Vereinbarung nicht gesondert zu vergüten, da die Fertigung eines Aufmaßes mit der Vergütung für die Leistungsphasen 1 - 4 abgegolten ist.

Normenkette:

HOAI §§ 1, 5 Abs. 4, § 15 Abs. 4 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1614
NZBau 2002, 161