KG - Urteil vom 04.11.2004
10 U 300/03
Normen:
VOB/B § 1 Nr. 4 § 2 Nr. 6 ; BGB § 631 § 779 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 723

Vergütungspflicht von aufgrund eines Nachtragsauftrags erbrachten, bereits im Hauptauftrag enthaltenen Leistungen

KG, Urteil vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 10 U 300/03

DRsp Nr. 2005/13224

Vergütungspflicht von aufgrund eines Nachtragsauftrags erbrachten, bereits im Hauptauftrag enthaltenen Leistungen

Hat der Bauherr dem Auftragnehmer einen Nachtrags- oder Zusatzauftrag erteilt, so ist er hieran gebunden und zur Vergütung der erbrachten Leistungen auch dann verpflichtet, wenn diese Bestandteil des Hauptauftrages waren. Ob sich die Vergütung des Hauptauftrages entsprechend mindert, bleibt offen.

Normenkette:

VOB/B § 1 Nr. 4 § 2 Nr. 6 ; BGB § 631 § 779 ;
Fundstellen
BauR 2005, 723