Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - Einzelrichter der 10. Kammer - vom 25. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25. Oktober 2018, über die gemäß §
I. Die Kostenbeschwerde ist zulässig. Der aus §
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