Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Malerarbeiten im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens
BGH, vom 16.04.1993 - Aktenzeichen VII ZR 180/92
DRsp Nr. 1996/13800
Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Malerarbeiten im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens
Umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienen, können Arbeiten »bei einem Bauwerk« sein und daher der fünfjährigen Verjährung unterliegen.