Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der Verjährung bei Besichtigung der Mangelerscheinungen
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen VII ZR 320/00
DRsp Nr. 2001/16192
Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der Verjährung bei Besichtigung der Mangelerscheinungen
»1. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner wegen Mängel der Statik wird nicht allein dadurch gehemmt, daß der Tragwerksplaner an der Besichtigung der Mangelerscheinungen teilnimmt.2. Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind auf den zur Erstellung der Statik und Bewehrungskontrolle verpflichteten Tragwerksplaner nicht anwendbar, wenn dieser keine besonderen Betreuungs- und Aufklärungspflichten übernommen hat.«