Der Kläger, der 1969/1970 einen Neubau errichtete und diesen im Mai/Juni 1970 bezog, beauftragte die Beklagte unter Zugrundelegung der VOB/B - mit Plattierungsarbeiten. In einem Schreiben vom 20. September 1971 teilte er ihr u.a. mit, daß im Elternbad des Hauses Platten gerissen seien; zugleich bat er um Abhilfe. Die Beklagte verpflichtete sich daraufhin mit Schreiben vom 11. Dezember 1971, die alten Platten abzustemmen und neue Platten kostenlos zu verlegen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|