Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer Überwachungsanlage
BGH, Urteil vom 25.06.1991 - Aktenzeichen X ZR 4/90
DRsp Nr. 1996/8318
Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer Überwachungsanlage
»Werden bei einem Einbruchsdiebstahl infolge Mangelhaftigkeit der Überwachungsanlage Gegenstände aus dem gesicherten Raum entwendet, so handelt es sich um einen weiteren Mangelfolgeschaden, der nicht der kurzen Verjährung nach § 638BGB unterliegt.«
Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen, macht einen gemäß § 67VVG auf sie übergegangenen Anspruch auf Ersatz eines Schadens geltend, den die bei ihr versicherte K. oHG in A. durch einen Einbruchsdiebstahl erlitten hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.