Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11. August 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
W. S. , dessen Erben die Kläger sind, war alleiniger Gesellschafter einer GmbH in M. , die Maschinen- und Dampfkesselarmaturen herstellte. Er wurde strafrechtlich belangt und unter Einziehung seines Vermögens verurteilt. Der überwiegende Teil des Betriebsvermögens der GmbH wurde auf einen neu gegründeten VEB Messgeräte- und Armaturenwerke Karl Marx M. übertragen. Das Grundvermögen der GmbH wurde in Volkseigentum überführt, als Rechtsträger der erwähnte VEB eingesetzt.
1. 2. 3.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|