LG München II, vom 26.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 6957/93
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der VOB/B; Präklusion mit zu verrechnenden Ansprüchen nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides
OLG München, Urteil vom 30.05.1995 - Aktenzeichen 28 U 4457/94
DRsp Nr. 1997/7318
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der VOB/B; Präklusion mit zu verrechnenden Ansprüchen nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides
1. Geltung der fünfjährigen Verjährungsfrist gem. § 638 Abs. 1BGB und nicht der zweijährigen gem. VOB/B, wenn die Bestimmungen der VOB/B "nur für die Abrechnung, das Aufmaß und die Gewährleistung" gelten, also nicht die VOB/B als ganzes.2. Versäumt der Beklagte in einem Mahnverfahren, der geltend gemachten Forderung seinerseits Ansprüche entgegenzuhalten, die in diesem Verfahren zu verrechnen wären (hier: Ansprüche aus § 635BGB), und wird der Vollstreckungsbescheid somit rechtskräftig, so erstreckt sich die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides auch auf das Nichtbestehen solcher Ansprüche. Diese können daher wegen Präklusion nicht in einem anderen Verfahren geltend gemacht werden.