OLG München - Urteil vom 30.05.1995
28 U 4457/94
Normen:
BGB §§ 635 638 Abs. 1 ; ZPO § 322 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BauR 1996, 428
Vorinstanzen:
LG München II, vom 26.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 6957/93

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der VOB/B; Präklusion mit zu verrechnenden Ansprüchen nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides

OLG München, Urteil vom 30.05.1995 - Aktenzeichen 28 U 4457/94

DRsp Nr. 1997/7318

Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei nur teilweiser Vereinbarung der VOB/B; Präklusion mit zu verrechnenden Ansprüchen nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides

1. Geltung der fünfjährigen Verjährungsfrist gem. § 638 Abs. 1 BGB und nicht der zweijährigen gem. VOB/B, wenn die Bestimmungen der VOB/B "nur für die Abrechnung, das Aufmaß und die Gewährleistung" gelten, also nicht die VOB/B als ganzes.2. Versäumt der Beklagte in einem Mahnverfahren, der geltend gemachten Forderung seinerseits Ansprüche entgegenzuhalten, die in diesem Verfahren zu verrechnen wären (hier: Ansprüche aus § 635 BGB), und wird der Vollstreckungsbescheid somit rechtskräftig, so erstreckt sich die Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides auch auf das Nichtbestehen solcher Ansprüche. Diese können daher wegen Präklusion nicht in einem anderen Verfahren geltend gemacht werden.

Normenkette:

BGB §§ 635 638 Abs. 1 ; ZPO § 322 Abs. 1 ;

Tatbestand: