A.
Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Parteien in der ersten Instanz, der dort gestellten Anträge, des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe wird auf das angefochtene Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin Bezug genommen, das dem Beklagten am 3. November 2006 zugestellt worden ist. Der Beklagte hat dagegen am 1. Dezember 2006 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 5. Februar 2007 an diesem Tag begründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|