KG - Urteil vom 02.10.2007
7 U 183/06
Normen:
BGB § 635 ; BGB § 638 ; HOAI § 15 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 1025
KGReport 2007, 1027
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 24.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 621/04

Verjährungsfrist für nach Abnahme geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Überwachungsverschuldens

KG, Urteil vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 7 U 183/06

DRsp Nr. 2007/22173

Verjährungsfrist für nach Abnahme geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Überwachungsverschuldens

»Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem bauleitenden Architekten wegen eines Überwachungsverschuldens unterliegt nach der Abnahme des Architektenwerks der regelmäßigen Verjährungsfrist.«

Normenkette:

BGB § 635 ; BGB § 638 ; HOAI § 15 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Wegen der Einzelheiten des Vortrags der Parteien in der ersten Instanz, der dort gestellten Anträge, des Urteilstenors und der Entscheidungsgründe wird auf das angefochtene Urteil der Zivilkammer 14 des Landgerichts Berlin Bezug genommen, das dem Beklagten am 3. November 2006 zugestellt worden ist. Der Beklagte hat dagegen am 1. Dezember 2006 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 5. Februar 2007 an diesem Tag begründet.