Verkäufer ist zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme verpflichtet; Verpflichtung eines Verkäufers zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme; Verweigerung einer Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe bei unverhältnismäßigen Kosten für den Einbau und Ausbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts; Beschränkung auf Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer bei unverhältnismäßigen Kosten einer Nacherfüllung
EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - Aktenzeichen C 87/09
DRsp Nr. 2011/22049
Verkäufer ist zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme verpflichtet; Verpflichtung eines Verkäufers zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme; Verweigerung einer Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe bei unverhältnismäßigen Kosten für den Einbau und Ausbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts; Beschränkung auf Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer bei unverhältnismäßigen Kosten einer Nacherfüllung
Tenor
1. 2.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.