Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 1 A 12338/99
DRsp Nr. 2001/14132
Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgeschäfts zur wohnungsnahen Versorgung
»Eine Verkaufsfläche von ca. 802 qm spricht heutzutage bei einem SB-Lebensmittelmarkt nicht gegen die Annahme eines sog. Nachbarschaftsladens zur wohnungsnahen Versorgung i.S. von § 4 Abs. 2 Nr. 2BauNVO.«