Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße
BGH, vom 08.02.1977 - Aktenzeichen VI ZR 217/74
DRsp Nr. 1996/14725
Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers bei Sperrung einer Straße
Sperrt ein Bauunternehmer eine Straße, so hat er vorrangig die Pflicht, die dadurch erforderlich gewordene Verkehrssicherung zu treffen; er kann sich nicht schon durch den Hinweis darauf entlasten, daß die Straßenbaubehörde die von ihr veranlaßten Maßnahmen für genügend erachtet hat.