OLG Naumburg - Urteil vom 05.07.1995
5 U 79/94
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)448c-d
VersR 1996, 1384
r+s 1996, 401

Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers hinsichtlich eines Baukrans

OLG Naumburg, Urteil vom 05.07.1995 - Aktenzeichen 5 U 79/94

DRsp Nr. 1997/4269

Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers hinsichtlich eines Baukrans

1. Ein Unternehmer verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er einen 10 m hohen Baukran auf seinem Betriebsgelände nicht vor dem Besteigen durch Kleinkinder sichert.2. Dies gilt auch für den Fall einer etwaigen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Sachverhalt:

Der im Unfallzeitpunkt 5 Jahre alte Kl. macht gegen die Bekl. Schadensersatzansprüche wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung geltend, weil er im Juni 1991 einen 10 bis 12 m hohen Baukran auf dem ungesicherten Betriebsgelände der Bekl. bestiegen hat. Der Kl. stürzte beim Herumklettern auf der Kranlaufbahn ab und zog sich erhebliche Verletzungen zu.

Fundstellen
DRsp I(145)448c-d
VersR 1996, 1384
r+s 1996, 401