Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.02.1995 - Aktenzeichen 1 U 163/93
DRsp Nr. 1997/4246
Verkehrssicherungspflicht eines Tiefbauunternehmens hinsichtlich unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen
Ein Tiefbauunternehmen ist aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht gehalten, bei konkreten Anhaltspunkten für die Existenz unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen (hier: Abwasserkanal) vor dem Beginn von Baggerarbeiten notwendige und zumutbare Erkundigungen einzuholen.