I.
Die Antragsteller, die Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Wehrstraße 3 in J. sind, wenden sich gegen die Festsetzung des Nachbargrundstücks K. 5 als Spielplatz durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Mühlenwinkel" der Antragsgegnerin.
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