VGH Baden-Württemberg - Normenkontrollurteil vom 07.11.1996
3 S 2098/95
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6; BestG (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg) § 3 Abs. 1; BestG (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg) § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 14

Verletzung des Abwägungsgebots bei Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplanter Friedhofserweiterung und Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen

VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 07.11.1996 - Aktenzeichen 3 S 2098/95

DRsp Nr. 2009/19230

Verletzung des Abwägungsgebots bei Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplanter Friedhofserweiterung und Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, der sowohl die Anlegung bzw. Erweiterung eines Friedhofs als auch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen auf den benachbarten Grundstücken zum Gegenstand hat und der die nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BestG geforderten Abstände nicht einhält, muß der Satzungsgeber bei seiner Abwägung berücksichtigen, daß zwei unterschiedliche Ausnahmetatbestände betroffen sind und eigenständig beurteilt werden müssen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6; BestG (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg) § 3 Abs. 1; BestG (Bestattungsgesetz Baden-Württemberg) § 8 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Friedhof und Umgebung" der Antragsgegnerin vom 24.5.1994.