VG München, vom 21.07.1983 - Vorinstanzaktenzeichen M 1125 XVII 82
VGH Bayern, vom 11.12.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 83 A.2476
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung nach Eintritt der Genehmigungsfiktion
BVerwG, vom 03.04.1987 - Aktenzeichen 4 C 30.85
DRsp Nr. 1992/5444
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; Rücknahme des Antrags auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung nach Eintritt der Genehmigungsfiktion
1. Stützt das Berufungsgericht seine vom rechtlichen Ansatz der Vorinstanz abweichenden Entscheidungsgründe auf einen mit den beigezogenen Verwaltungsvorgängen nicht übereinstimmenden (aktenwidrigen) Sachverhalt, so kann darin eine mit dem Gebot des rechtlichen Gehörs unvereinbare "Überraschungsentscheidung" liegen.2. Der Antrag auf Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung kann auch noch nach Eintritt der Fiktionswirkung des § 19 Abs. 3 Satz 6 BBauG zurückgenommen werden.