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Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz in Einklang steht, wenn ein Gericht die Prüfung der Rüge, die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör verletzt, mit der Begründung ablehnt, hierfür stehe dem Betroffenen die Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.
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