Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine in erster Instanz erfolglose Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10. Oktober 2019, mit dem der Verlust des Rechts des Klägers auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt, die Einreise und der Aufenthalt befristet (auf zuletzt vier Jahre) untersagt, er unter Fristsetzung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet aufgefordert und ihm für den Fall der nicht fristgerechten Ausreise die Abschiebung nach Kroatien angedroht wurde, weiter.
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