OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 17 U 227/01
DRsp Nr. 2004/16211
Verlust des Rügerechts bei Mängeln eines Werks
1. §§ 377, 378HGB sind bei einem Werkvertrag nicht anwendbar.2. Teilt der Architekt dem Fliesenleger mit, er habe die Belegreife des Estrichs im Zusammenwirken mit dem Estrichleger geprüft und bejaht, so liegt hierin ein Verzicht auf eigene Feststellung des Fliesenlegers.