Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. Dezember 2008 -
Die Antragsteller Ziffer 1 und 2 als Gesamtschuldner sowie die Antragsteller Ziffer 3 und 4 als Gesamtschuldner tragen je die Hälfte der Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 EUR festgesetzt.
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