Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Kläger verfolgt mit seiner Beschwerde seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg anhängige Klage weiter. Mit dieser Klage begehrt er die Verpflichtung des Beklagten, erneut über die Abänderung einer bestandskräftigen ausländerrechtlichen Meldeauflage und einer Aufenthaltsbeschränkung zu entscheiden.
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