VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.09.2011
9 S 1273/10
Normen:
ANBest-P Nr. 3; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4; VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; VwVfG § 49a Abs. 4 S. 1; VOL/A § 3 Nr. 4 Buchst. a;
Fundstellen:
DVBl 2012, 123
DÖV 2012, 40
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 114/09

Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.09.2011 - Aktenzeichen 9 S 1273/10

DRsp Nr. 2011/17921

Verpflichtung zur Anwendung der Abschnitte 1 der VOL und VOB bei der Vergabe von Aufträgen als Auflage i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

Die in Nr. 3.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde. Ein Verstoß hiergegen berechtigt zum (Teil-)Widerruf der Zuwendung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. November 2009 - 6 K 114/09 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ANBest-P Nr. 3; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4; VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; VwVfG § 49a Abs. 4 S. 1; VOL/A § 3 Nr. 4 Buchst. a;

Tatbestand

Der Rechtsstreit betrifft den Teilwiderruf einer Subvention. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob die mit öffentlichen Mitteln geförderten Leistungen durch die Klägerin freihändig hätten vergeben werden dürfen.