Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Dezember 2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.146.899 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung eines Beschlusses eines lettischen Gerichts, mit dem auf Antrag der Antragsgegnerin einstweilige Maßnahmen in das Vermögen des Antragstellers angeordnet worden sind.
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